Sahra Wagenknecht

Schlagwort: Managergehälter

  • Managergehälter an Löhne koppeln

    Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht vom 12.07.2018

    „Die DAX-Chefs verdienen so viel wie nie, während die Reallöhne stagnieren und fast jeder zweite Rentner mit weniger als 800 Euro im Monat abgespeist wird. Diese perverse Entwicklung gefährdet den sozialen Frieden und muss endlich gestoppt werden. Ein Vorstandsmitglied sollte nicht mehr als das 20-fache dessen verdienen, was ein Arbeiter in der untersten Gehaltsgruppe im selben Unternehmen bekommt. Würde man eine solche Regel zum Gesetz machen, wäre schnell Schluss mit Lohndumping in Konzernen“,
  • „Die SPD entdeckt Sozialpolitik erst im Wahlkampf“

    Sahra Wagenknecht im Interview der taz vom 23.02.2017

    taz: Frau Wagenknecht, auch die SPD will jetzt gegen überhöhte Managergehälter vorgehen. Ist das Problem damit gelöst? Sahra Wagenknecht: Leider nein. Denn die SPD will ja nicht die Höhe begrenzen, sondern nur die steuerliche Absetzbarkeit. Alle Erfahrung spricht dagegen, dass das große Unternehmen mit Milliardenumsätzen davon abhalten wird, ihre Vorstände in Geld zu baden. Wer das denkt, hat von den Größenordnungen der Kalkulation in einem Konzern keine Ahnung. Das ist ein mutloses und weitgehend unwirksames Gesetz. So wird das nichts mit der von Martin Schulz versprochenen sozialen Gerechtigkeit. Was wäre Ihre Alternative? Die Vergütung der Manager sollte gesetzlich in eine feste Relation zu den Löhnen im Unternehmen gesetzt werden. Dann gäbe es ein neues Anreizsystem: Manager würden nicht belohnt, wenn der Aktienkurs steigt, sondern wenn die Löhne steigen. Die Linke fordert, dass ein Manager höchsten 20-mal so viel verdienen sollte wie die unterste Lohngruppe.
  • Mutloser SPD-Gesetzentwurf zu Managergehältern

    Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht vom 22.02.2017

    „Die SPD legt einen mutlosen und weitgehend unwirksamen Gesetzentwurf zur Eingrenzung der millionenschweren Exzesse in den Vorstandsetagen vor. Denn jeder weiß: Die vorgesehene Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit wird die exzessive Selbstbedienung in den Vorstandsetagen nicht beenden. Wirksam wäre stattdessen ein gesetzlich festgeschriebenes Maximalverhältnis zwischen Vorstandsbezügen und Durchschnittsgehalt.