Sahra Wagenknecht

Urteil des Landesverfassungsgericht kein Grund für Sozialkahlschlag

Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht vom 15.03.2011

15.03.2011

„Das Urteil des Landesverfassungsgerichts darf kein Grund für Sparmaßnahmen sein.Statt nun mit Sozialabbau zu liebäugeln, sollte die rot-grüne Landesregierung endlich die neoliberale Schuldenbremse infrage stellen und Steuergerechtigkeit einfordern.Beides hat sie bisher versäumt", kommentiert Sahra Wagenknecht, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE und Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete, die möglichen Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts NRW zum Nachtragshaushalt.

Sahra Wagenknecht weiter: „Die 250 umsatzstärksten Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erwirtschaften rund eine Billion Euro. Zahlreiche Multimillionäre leben hier. Geld ist also genug da. Wer dennoch die Wirtschafts-und Finanzpolitik auf Haushaltskonsolidierung reduzieren will, traut sich in Wahrheit nicht, sich mit den Reichen und Wirtschaftsmächtigen anzulegen. Rot-Grün sollte sich im Bundesrat für die stärkere Besteuerung Vermögender stark machen.

Eine Millionärssteuer etwa würde allein für Nordrhein-Westfalen immerhin 17 Milliarden Euro Mehreinnahmen in den Landeshaushalt spülen. Wer glaubwürdig für Steuergerechtigkeit eintreten und das Land und die Kommunen nicht an die Wand fahren will, kann auf diese Einnahmen nicht verzichten. SPD und Grüne müssen sich nun entscheiden, wohin sie wollen. Die Fortsetzung der Schröderschen Agenda-2010-Politik wird DIE LINKE jedenfalls nicht mittragen."