Sahra Wagenknecht

10 Punkte für eine solidarische und sichere Rente

Beschluss des Parteivorstands vom 5. Juli 2008

11.07.2008

Der neoliberale Umbau des Sozialstaats hat auch vor der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nicht halt gemacht und wird unter der Großen Koalition unvermindert fortgeführt. Ob Riester-Rente, Nachhaltigkeitsfaktor oder Rente ab 67. All diese Maßnahmen haben das Ziel, das Vertrauen in die solidarische Sicherung durch die gesetzliche Rente systematisch zu zerstören. Ergebnis wird sein: Selbst bei erwerbslebenslanger Beitragszahlung kann die gesetzliche Rente allein Armut nicht mehr wirksam verhindern. Es drohen Armutsrenten. Millionen Menschen müssen damit rechnen, im Alter auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, ist dazu gezwungen, einen immer größeren Teil des Einkommens in mehr oder weniger zuverlässige private Altersvorsorgesysteme zu stecken. Der neoliberale Angriff auf die gesetzliche Rente zielt nicht nur auf eine Entlastung der Arbeitgeber, sondern gleichzeitig auch darauf, immer größere Teile der Alterssicherung zu privatisieren und dem Kapitalmarkt zu überantworten. Gewinner dieser Entwicklung sind vor allem Banken und Versicherungskonzerne. So erhält der finanzmarktgetriebene Kapitalismus zusätzlichen Schub. Heute stammen bereits rund 30 Prozent des weltweiten Finanzkapitals aus Pensionsfonds des angelsächsischen Raumes. Der von uns angestrebte Kurswechsel in der Rentenpolitik zielt auf eine solidarische Alternative zur weiteren Ausbreitung des finanzmarktgetriebenen Kapitalismus.

Wir kämpfen für Gute Arbeit, Gute Löhne und Gute Renten. Wir finden uns nicht ab mit Armutslöhnen, Prekarisierung, Arbeitslosigkeit und Sozialabbau. Ordentliche Löhne, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sowie Mitbestimmung und Interessenvertretung am Arbeitsplatz bilden das Fundament für einen stabilen Sozialstaat, der mehr als das blanke Überleben sichert. Im Zentrum linker Rentenpolitik steht die Verteidigung der gesetzlichen Rente als Lebensstandard sicherndes Alterssicherungssystem. Wir wollen, dass der Sozialstaat die Menschen vor den Auswirkungen kapitalistischer Ökonomie zuverlässig schützt und treten für das Prinzip der Solidarität als Gegenmodell zum Profitprinzip ein. Wir fordern die sofortige Umsetzung folgender Punkte:

1. Die Gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stärken

Die GRV muss wieder zum Zentrum der Alterssicherungspolitik werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass die Rente den erreichten Lebensstandard im Alter absichert. Dieses Prinzip der Lebensstandardsicherung muss in der GRV wieder durch ein definiertes Sicherungsniveau gesetzlich festgeschrieben werden. Altersarmut muss vermieden und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichergestellt werden. DurchschnittsverdienerInnen müssen wieder Renten aus der GRV erhalten, die einen deutlichen Abstand zur Grundsicherung aufweisen. Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicher zu stellen, ist als Sicherungsziel ein Betrag von rund 70 Prozent des Durchschnittseinkommens der Versicherten nötig.

2. Abschaffung sämtlicher Kürzungsfaktoren

Wir wollen die sofortige Rücknahme von Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor. Auch die im Zuge der Rente ab 67 geplante "Sicherungsklausel" wird ebenfalls abgelehnt. Damit wird die Rente wieder so dynamisiert, dass allen Generationen eine gerechte Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand garantiert wird. Wer auf mehr "Eigenvorsorge" setzt statt auf die solidarische Umlagenfinanzierung, trägt dazu bei, die wachsende Ungleichheit in der Solidargemeinschaft zu vergrößern.

3. Beitragssatzdogma aufheben

Das Leistungsziel in der GRV muss an die Stelle der Beitragssatzdeckelung treten. Die Beitragssatzhöhe muss sich wieder an dem angestrebten Leistungsniveau orientieren. Die Begrenzung des Beitragssatzes auf 20 Prozent bis 2020 und auf 22 Prozent bis 2030 nutzt allein den Unternehmen. Die ArbeitnehmerInnen müssen bereits heute zur Wahrung ihres Lebensstandards im Alter einen insgesamt höheren Anteil ihres Einkommens für gesetzliche und private Vorsorge aufbringen, als er bei einer paritätischen Finanzierung im Rahmen einer sozialen Erwerbstätigenversicherung erforderlich wäre. Alle Erwerbstätigen sowie die Millionen von Rentnerinnen und Rentner müssen wieder an den Produktivitätsfortschritten und damit am gesellschaftlichen Wohlstand beteiligt werden.

4. Nein zur Rente ab 67

Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf über 65 Jahre lehnen wir ab, weil sie nichts außer einer weiteren flächendeckenden Kürzung der Renten bewirkt. Notwendig sind flexible Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr. Wir streben langfristig das Renteneintrittsalter ab 60 Jahre an, ohne Abschläge. Wir wollen eine Fortführung der Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit und einen abschlagsfreien Zugang zu Erwerbsminderungsrenten.

5. Schrittweise Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die GRV

Wir wollen die Einbeziehung von bislang nicht oder nur unzureichend gesicherten Personen sowie von Personen, die derzeit noch Zugang zu "privilegierten" Sondersystemen haben, in eine einheitliche soziale Erwerbstätigenversicherung für alle, in die Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen paritätisch einzahlen. Damit tragen wir auch den veränderten Erwerbs- und Lebensbiografien in einer sich immer schneller wandelnden Arbeitswelt Rechnung. Die sozialversicherungsrechtliche Sonderbehandlung von Mini- und Midi-Jobs ist zu beenden. Dies stärkt die Solidargemeinschaft innerhalb der GRV und hilft die Beitragsbasis zu stabilisieren.

6. Beitragsbemessungsgrenze schrittweise aufheben

Um einen Spielraum für den sozialen Ausgleich in der GRV zu schaffen, wollen wir die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise an- und längerfristig aufheben. Die damit verbundenen Steigerungen der Rentenansprüche werden abgeflacht. Eine soziale Erwerbstätigenversicherung ist für die Versicherten damit nicht nur sozial gerechter, sondern auch kostengünstiger als das gegenwärtige System.

7. Stärkung des Solidarausgleichs in der GRV

Der Solidarausgleich in der GRV muss gestärkt und ausgebaut werden, damit auch Menschen mit durchbrochenen Erwerbsbiografien und niedrigen Einkommen im Alter im Regelfall nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Zur Schließung von Lücken in den Rentenbiografien sind daher die drei Jahre Kindererziehungszeit auch für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder bei der Rentenberechnung anzuerkennen, sowie schulische, akademische und berufliche Ausbildungszeiten als gleichwertige Anrechnungszeiten einzubeziehen. Die für Pflegepersonen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge sind anzuheben. Der Beitrag, den die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten, ist deutlich anzuheben. Des Weiteren muss für GeringverdienerInnen gezielt eine Höherbewertung der Rentenpunkte erfolgen, damit langjährig Versicherte Aussicht auf eine Rente haben, die das Grundsicherungsniveau übersteigt und keiner Bedürftigkeitsprüfung bedarf.

8. Subventionierung des Solidarausgleichs statt der privaten Altersvorsorge

Der Bund subventioniert die private Altersvorsorge. Allein 2008 plant die Regierung dafür eine Summe von 12,8 Mrd. Euro ein. Das ist der falsche Weg. Die Förderung der privaten Altersvorsorge bevorteilt Besserverdienende und schwächt die Gesetzliche Rente. Die Milliarden des Bundes sind deshalb weitaus besser und sinnvoller angelegt, wenn sie zur Stärkung der Ausgleichselemente innerhalb der GRV verwendet werden, um gezielt die Rentenansprüche von Geringverdienern und Erwerbslosen aufzustocken.

9. Angleichung des Rentenwertes Ost-West – Abschaffung von Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung

Die einigungsbedingte Schlechterstellung der ostdeutschen RentnerInnen ist aufgrund der angeglichenen Lebenshaltungskosten nicht zu rechtfertigen. Sollte der Anpassungsprozess weiter im bisherigen Tempo voranschleichen, wäre eine Angleichung des Rentenwerts Ost an das Westniveau wohl erst 2030 erreicht. Daher befürworten wir eine schnellstmögliche steuerfinanzierte Angleichung der Rentenwerte. Die vereinigungsbedingten Rentenungerechtigkeiten für einzelne Berufs- und Personengruppen im Osten Deutschlands müssen durch spezielle Regelungen abgebaut werden. Betroffen sind zum Beispiel Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR, alle Akademikerinnen und Akademiker sowie Menschen, die Angehörige gepflegt haben.

10. Grundsicherung im Alter erhöhen

Auch die Grundsicherung im Alter muss ein Leben in Würde ermöglichen. Eine Anhebung des Regelsatzes auf 435 Euro und bundesweite Standards zur Erstattung angemessener Unterkunftskosten würden zu einer sofortigen Anhebung des Leistungsniveaus führen und Zwangsumzüge vermeiden. Die Regelungen zur Nichtanrechnung von Einkommen und Vermögen müssen ausgeweitet werden, damit insbesondere die Inanspruchnahme unverheirateter LebenspartnerInnen ausgeschlossen wird.

Zukünftig soll dies innerhalb der Erwerbstätigenversicherung abgesichert werden. Das Ziel ist, dass nach Anrechnung von Einkommen und Vermögen keine Rentnerin und kein Rentner im Monat unter 800 Euro fallen dürfen.