Sahra Wagenknecht

Einführung von Sozialtarifen für Energie in Europa

Antwort des Rats der EU vom 13.10.08 auf eine schriftliche Anfrage von Sahra Wagenknecht, eingereicht am 17.07.08

13.10.2008

Die steigenden Energiepreise setzen vor allem die einkommensschwächsten Bevölkerungsgruppen unter starken Druck. Um die sozialen Folgen dieser Entwicklung abzufedern, hat EU-Kommissionspräsident Barroso die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, über die Einführung von Sozialtarifen für den Grundbedarf an Energie nachzudenken.

1. Wie steht der Rat der Europäischen Union zu der Forderung, Sozialtarife in der Energieversorgung einzuführen?

2. Was hat der Rat der Europäischen Union bislang unternommen, um die Energieeunternehmen in den Mitgliedstaaten zur Einführung von Sozialtarifen zu bewegen?

3. Ist der Rat der Europäischen Union der Ansicht, dass die Grundversorgung mit Energie ein soziales Grundrecht darstellt? Falls ja, mit welchen Instrumenten kann dieses Grundrecht in den Mitgliedstaaten verwirklicht werden?

4. Kann der Rat der Europäischen Union "best practices" bzw. Vorbilder nennen, an denen sich die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Sozialtarifen für Energie orientieren können?

E-4346/08

Antwort

(13.10.2008)

Der Rat weist darauf hin, dass den Mitgliedstaaten in den geltenden Rechtsvorschriften, insbe­sondere den Richtlinien 2003/54/EG[1]und 2003/55/EG[2] des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Elektrizitäts- bzw. den Ergasbinnenmarkt, ausdrücklich und sehr allgemein die Möglichkeit eingeräumt wird, den Betreibern insbesondere im Hinblick auf benachteiligte Kunden die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Einzelheiten der Umset­zung dieser Bestimmungen – ob sie den Anschluss, die Tarife oder das Volumen der Versorgung betreffen – bleiben gemäß dem Vertrag, insbesondere gemäß Artikel 86, den Mitgliedstaaten überlassen.

Weder die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten noch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthalten Bestimmungen in Bezug auf die Energiegrundversorgung.

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und nicht dem Rat mit, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der genannten Rechtsakte ergreifen; die Frau Abgeordnete möge sich daher mit ihrer vierten Frage an das dafür zuständige Organ wenden.


[1] Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 37.

[2] Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG, ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 57.