DIE LINKE will vorläufige Anwendung von CETA in Karlsruhe stoppen

Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch vom 28.10.2016

28.10.2016

„Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel haben die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt und dürfen daher dem CETA-Abkommen nicht zustimmen. Deshalb hat DIE LINKE kurzfristig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt“, erklären die Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, zur laufenden Debatte über die geplante Unterzeichnung des CETA-Abkommens. Wagenknecht und Bartsch weiter:

„Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung offensichtlich beabsichtigt, das CETA-Abkommen zu unterschreiben, obwohl unter anderem – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt - nicht hinreichend sichergestellt ist, dass die vorläufige Anwendung von CETA jederzeit durch eine Entscheidung eines Mitgliedsstaates beendet werden kann. Das ist eine gravierende Missachtung des Rechtsstaats. DIE LINKE im Bundestag hat deshalb erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Unabhängig davon wird DIE LINKE politisch alles tun, um CETA zu verhindern. Dies gilt sowohl für die anstehenden Abstimmungen im Bundestag als auch für die unverzichtbare Entscheidung im Bundesrat. CETA ist TTIP durch die Hintertür. Beide sogenannten Freihandelsabkommen bringen Demokratieabbau und die weitere Absenkung von Arbeitnehmerrechten sowie von sozialen und ökologischen Standards.“