Sahra Wagenknecht

Das Grundrecht auf freie Wahl gilt auch für Beschäftigte!

Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht vom 19.09.2013

19.09.2013

Wie bekannt wurde, hat sich der Geschäftsführer der ray facility management group, Nils Bogdol, mit einem Schreiben an die Mitarbeiter des Unternehmens gewandt, um diese dazu zu bewegen, keine Wahlentscheidung zugunsten von SPD, LINKEN und Grünen zu treffen, da dies eine Erhöhung der Unternehmenssteuer zur Folge haben könnte. Dazu erklärt Sahra Wagenknecht, Stellvertretende Vorsitzende der LINKEN und Spitzenkandidatin ihrer Partei in NRW:

"Das Vorgehen der ray facility management group muss ein juristisches Nachspiel haben. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Leitung eines Unternehmens versucht, Einfluss auf die Wahlentscheidung der Mitarbeiter zu nehmen.

Das Grundgesetz gilt auch für Unternehmer. Eine Einflussnahme auf die Wahlentscheidung läuft dem Prinzip der freien Wahl grundlegend zuwider und ist deshalb verboten. Bereits der Versuch ist strafbar. Ich fordere deshalb die Staatsanwaltschaft auf, entsprechende Ermittlungen gegen die ray facility management group aufzunehmen. Es darf nicht sein, dass Unternehmensleitungen ihre Beschäftigten unter Druck setzen, bestimmte Wahlentscheidungen zu treffen. Die Bundesrepublik ist eine parlamentarische Demokratie und keine Feudalgesellschaft."